Inklusion ermöglichen: Der Inklusionsfonds der Erzdiözese Freiburg ist neu aufgelegt!
09.09.2026 |
Der Inklusionsfonds der Erzdiözese Freiburg bezuschusst auch zukünftig Assistenz und Gebärdensprachdolmetschung bei Angeboten in Verantwortung der Pfarreien, Verbänden oder unselbständigen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg. Ziel des Inklusionsfonds ist der Abbau von Barrieren und somit die Förderung der Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung am kirchlichen Leben.
Der Inklusionsfonds der Erzdiözese Freiburg bezuschusst auch zukünftig Assistenz und Gebärdensprachdolmetschung bei Angeboten in Verantwortung der Pfarreien, Verbänden oder unselbständigen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg. Ziel des Inklusionsfonds ist der Abbau von Barrieren und somit die Förderung der Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderung am kirchlichen Leben.
Was ist neu?
Anträge beim Inklusionsfonds werden nur noch von Institutionen der Erzdiözese gestellt: Anträge können nur noch von Pfarreien, Verbänden oder unselbständigen Einrichtungen der Erzdiözese Freiburg gestellt werden und nicht mehr auch von Einzelpersonen mit Behinderung. Damit wird deutlich: Barrieren abzubauen liegt nicht in der Verantwortung von Menschen mit Behinderung, sondern ist Aufgabe der Erzdiözese Freiburg.
Die antragstellende Institution beteiligt sich an den Kosten: Bei Gottesdiensten zu besonderen Anlässen (z.B. Beerdigung, Taufe, Hochzeit, Erstkommunion) und zur Sakramentenvorbereitung werden 70% der Honorar- und Sachkosten vom Inklusionsfonds übernommen. Die weiteren 30% der Honorar- und Sachkosten sind von der antragstellenden Institution zu tragen. Für alle anderen kirchlichen Angebote (z.B. Besinnungstage, Kinder- und Jugendfreizeiten, Ministrantenwallfahrten, Zeltlager) wird ein individueller Zuschuss gewährt.
Sie benötigen Assistenz/Gebärdensprachdolmetschung für ein kirchliches Angebot in der Erzdiözese Freiburg?
Treten Sie mit den Veranstaltenden des betreffenden Angebots in Kontakt. Diese können einen Antrag beim Inklusionsfonds stellen und sich bei Fragen an das Referat Inklusion – Generationen wenden.
Oder: Melden Sie sich beim Referat Inklusion – Generationen. Wir nehmen für Sie Kontakt mit der veranstaltenden Institution auf.
Kontakt: Mail: ig@seelsorgeamt-freiburg.de oder Telefon: 0761 5144 265.
Mehr Informationen zum Inklusionsfonds erhalten Sie auf unserer Homepage: https://inklusion-ebfr.de/teilhabe-fuer-menschen-mit-behinderung/inklusionsfonds/
Die Richtlinien zum Inklusionsfonds mit allen Informationen können Sie auf unserer Homepage herunterladen.
Sie möchten die Arbeit des Inklusionsfonds ehrenamtlich unterstützen? Werden Sie Teil des Beirats des Inklusionsfonds. Mehr Informationen dazu hier.
